Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:
Diese Versicherungen leisten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie Kosten bei Krankheit und Unfall tragen.
→ Weitere Informationen finden auf der Webseite www.arbeit.swiss
Pascal Willemin
Leiter AHV-Gemeindezweigstelle
Telefon: | 079 478 15 23 |
E-Mail: | p.willemin@printpapier.ch |
Die kantonalen Ausgleichskasse ist Ansprechpartner für Personen mit Wohnsitz im Kanton Jura, die keiner Verbandsausgleichskasse und nicht der Ausgleichskasse des Bundes angeschlossen sind.
ECAS Jura
Etablissement cantonal des assurances sociales
Rue Bel-Air 3
Case postale 368
2350 Saignelégier
Telefon: | 032 952 11 11 |
Website: | Etablissement cantonal des assurances sociales (ecasjura.ch) |
Kontakt: | Formulaire de contact (ecasjura.ch) |
Spätestens drei Monate nach Ankunft oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz müssen Sie sich und Ihre Familie bei einer schweizerischen Krankenkasse versichern. Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in bestimmten EU-Staaten haben ein Wahlrecht, sich statt in der Schweiz im Wohnsitzland zu versichern.